Unter Berücksichtigung der herrschenden Lehre und ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes wird Bedeutung und Wirkung des § 293 Abs 1 BAO anhand konkreter Beispiele aufgezeigt.
Unter Berücksichtigung der herrschenden Lehre und ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes wird Bedeutung und Wirkung des § 293 Abs 1 BAO anhand konkreter Beispiele aufgezeigt.