Schuchter/Webhofer vertraten in SWK 29/1995, A 637, die Auffassung, dass eine Selbstanzeige betreffend Umsatzsteuer nur dann rechtzeitig und vollständig erfolge, wenn sämtliche Voraussetzungen des § 29 FinStrG erfüllt seien. Dazu gehöre auch die umgehende Schadensgutmachung, die im Lichte der übrigen Regelungen zur „Tätigen Reue“ zu sehen sei. Nach Ansicht der Autorin findet diese Rechtsauffassung im Gesetz keine Deckung und ist daher auch nicht anwendbar. Die Praxis habe sich weiterhin uneingeschränkt an den grundlegenden Ausführungen von Plückhahn (SWK 13/1986, A V 23) zu orientieren.