Die Autorin zeigt auf, dass die Regelung des § 12 Abs 3 KStG zahlreiche Probleme mit sich bringt. Neben Abgrenzungs- und Auslegungsschwierigkeiten weist sie insbesondere auf die Problematik der Doppelbesteuerung bei Gewinnthesaurierungen hin. Als Lösungsweg schlägt sie die Aufspaltung der handelsrechtlichen Gewinnausschüttung in die Komponenten erwirtschafteter Gewinn und Kapitalrückzahlung vor.