GrEStG: § 1 Abs 3 Z 1 u 3 , Privatstiftungsgesetz: Art VIII Abs 1 Z 1 u 2
Der Befreiungstatbestand des Art VIII Abs 1 Z 1 u 2 PSG bezieht sich auf die Zuwendung inländischen Vermögens, worunter gemäß Abs 2 Z 7 leg cit Beteiligungen an Körperschaften zu verstehen sind, die im Inland ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung haben. Unter die Befreiung fällt auch jene von der Grunderwerbsteuer, wenn die Körperschaft über inländisches Grundvermögen verfügt. Ungeachtet des Umstandes, dass die Materialien zu Art VIII PSG „Anteilsvereinigungen“ von der Grunderwerbsteuerbefreiung ausdrücklich ausnehmen wollen, kann eine derartige Einschränkung des Befreiungstatbestandes, die dem Zweck der so genannten Zuzugsbegünstigung widerspräche, dem Gesetzestext nicht entnommen werden. Die Befreiung erstreckt sich daher auch auf den Tatbestand des § 1 Abs 3 Z 1 u 3 GrEStG.