In den wirtschaftlichen Geschäftsbeziehungen zwischen einander nahe stehenden Unternehmen, vor allem aber zwischen einzelnen Konzernunternehmen kommt es immer wieder vor, dass ein Unternehmen Leistungen von einem Dritten bezieht und die Kosten für diese Leistungen an ein anderes Unternehmen weiterverrechnet. Im Beitrag wird untersucht, ob durch diese Weiterverrechnung ein umsatzsteuerpflichtiger Tatbestand erfüllt wird.