BAO: § 236
Forderungsausfälle als Folge eines Insolvenzverfahrens rechtfertigen für sich allein nicht die Annahme, die Einhebung von Abgaben sei unbillig. Eine solche Annahme kann dann berechtigt sein, wenn die wirtschaftlichen Schwierigkeiten von einer solchen Intensität und Dauer sind, dass die Einhebung der Abgabenschuldigkeiten zur Gefährdung der Existenz des Unternehmens führt.
23.01.1996, 95/14/0062