Der Autor kritisiert die Abschaffung der steuerlichen Begünstigung des § 8 Abs 2 und § 28 Abs 3 Z 3 EStG auch für Modelle aus Jahren vor 1996 als verfassungsrechtlich bedenklich und stellt einen verfassungskonformen Alternativvorschlag vor.
Der Autor kritisiert die Abschaffung der steuerlichen Begünstigung des § 8 Abs 2 und § 28 Abs 3 Z 3 EStG auch für Modelle aus Jahren vor 1996 als verfassungsrechtlich bedenklich und stellt einen verfassungskonformen Alternativvorschlag vor.