Nach einer früheren Rsp des VwGH war die Auftragsforschung keine wissenschaftliche Tätigkeit. Die Rsp wurde in der Literatur kritisiert; nunmehr hat der VwGH seine Auffassung korrigiert bzw klargestellt.
Nach einer früheren Rsp des VwGH war die Auftragsforschung keine wissenschaftliche Tätigkeit. Die Rsp wurde in der Literatur kritisiert; nunmehr hat der VwGH seine Auffassung korrigiert bzw klargestellt.