1. Anlass und Gegenstand der Untersuchung
Das Rechnungslegungsgesetz, BGBl 1990/475, wurde mit dem Beginn des auf den 31. 12. 1991 folgenden Geschäftsjahres, bezüglich der Konzernrechnungslegung ab 1. 1. 1994 in Kraft gesetzt. Es soll daher untersucht werden, ob sich durch die Einbeziehung des § 15 AktG, des § 115 GmbHG sowie der §§ 244 ff HGB idF des RLG in die Auslegung Auswirkungen auf den umsatzsteuerrechtlichen und in weiterer Folge den körperschaftsteuerrechtlichen Organschaftsbegriff ergeben.