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EvidenzblattJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2025/260ÖJZ 2025, 857 Heft 14 v. 1.10.2025

§ 231 ABGB

Die Frage, ob ein kurzfristiges Ferialeinkommen noch als geringfügig - im Sinn eines üblicherweise dem Kind überlassenen Taschengeldes - zu qualifizieren ist, kann nur nach den Umständen des Einzelfalls beurteilt werden.

5 Ob 57/25f

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