Art 19, 23, 24 ARB 2011
Unter den Begriff "Schadenersatzansprüche aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts" sind auch vertragliche Schadenersatzansprüche zu zählen; handelt es sich dabei doch - präziser ausgedrückt - um gesetzliche Schadenersatzverpflichtungen aus einem Vertragsverhältnis, die sich bei Störungen des Vertragsverhältnisses ergeben.

