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Rechtsschutzversicherung: Rückforderung einer Barkaution vom Vermieter

EvidenzblattJudikaturJörg ZiegelbauerÖJZ 2025/268ÖJZ 2025, 870 - 871 Heft 14 v. 1.10.2025

Art 23 2.1.2. ARB 2018

Im Allg Vertrags-Rechtsschutz sind ua Ansprüche aus schuldrechtlichen Verträgen "über bewegliche Sachen" gedeckt. Voraussetzung ist, dass der Vertrag im weitesten Sinn eine bewegliche Sache "betrifft".

7 Ob 10/25h

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