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Beginn der Fallfrist für Kündigungsentschädigung aufgrund ungerechtfertigter Entlassung während anhängigem Kündigungsanfechtungsverfahren

EvidenzblattJudikaturRichard HargassnerÖJZ 2024/143ÖJZ 2024, 484 - 486 Heft 8 v. 15.5.2024

§ 34 AngG

Bei Ansprüchen, die erst nach der Auflösung des Dienstverhältnisses fällig werden, beginnt der Lauf der Ausschlussfrist des § 34 AngG erst mit dem Tag der Fälligkeit.

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