Zur Feststellungsklage gegen den untätigen Erben - Anmerkung zu OGH 25. 10. 2023, 2 Ob 162/23x (FN 1)
A Anlassfall
Der der Entscheidung zugrundeliegende Sachverhalt ist schnell erzählt, wirft allerdings mehrere verfahrensrechtliche Fragen auf, die allesamt daraus resultieren, dass sich einer der infrage kommenden Erben nicht am Verlassenschaftsverfahren beteiligt hat: Der Erblasser hat insgesamt drei Testamente errichtet, in denen er jeweils unterschiedliche Personen als Erben eingesetzt hat.

