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Zulässigkeit des str Rechtswegs für die Feststellung der Gültigkeit eines Testaments

EvidenzblattJudikaturAndrew AnnerlÖJZ 2024/144ÖJZ 2024, 486 - 487 Heft 8 v. 15.5.2024

§ 40a JN; §§ 160 ff AußStrG

Die in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden Sachen gehören grds auf den str Rechtsweg. Die Rechtsdurchsetzung im außstrVerf findet nur statt, wenn eine Sache durch das Gesetz ausdrücklich oder zumindest schlüssig in diese Verfahrensart verwiesen ist.

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