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Wann gilt ein Irrtum als "durch den anderen veranlasst" iSd § 871 Abs 1 ABGB?

Aus dem Österreichischen Juristischen Archiv (ÖJA)AufsatzStefan Perner, Martin SpitzerÖJZ 2023/24ÖJZ 2023, 131 Heft 3 v. 27.2.2023

David Messner-Kreuzbauer, ÖJA 2023/2, 21 unter www.rdb.at

Das österreichische Recht lässt eine Irrtumsanfechtung nur zu, wenn die Anfechtungsgegnerin nicht schutzwürdig ist (§ 871 Abs 1 ABGB). Nach dem zentralen ersten Anfechtungsgrund ist dies dann der Fall, wenn sie den Irrtum "veranlasst" hat.

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