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Korrektur des Verhandlungsprotokolls nach der ZVN 2022

BeitragAufsatzMartin Trenker, Lukas FrybertÖJZ 2023/25ÖJZ 2023, 132 - 136 Heft 3 v. 27.2.2023

Mit der ZVN 2022 (FN ) wurden die Vorschriften über das Verhandlungsprotokoll umfassend novelliert. Die nunmehr einschlägigen Normen der §§ 207 - 213 ZPO wurden übersichtlicher sowie verständlicher gestaltet und den praktischen Realitäten angepasst. Dies gibt Anlass, die so bedeutsamen (FN ) Einflussmöglichkeiten der Parteien auf den Inhalt des Verhandlungsprotokolls sowie amtswegige Korrekturmöglichkeiten im Lichte der neuen Bestimmungen einer genaueren Betrachtung zu unterziehen. (FN )

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