A Aus den Entscheidungsgründen
Die Entscheidung interessiert nicht nur wegen der prominenten Streitteile, sondern auch deshalb, weil sie sich mit Kernfragen des Bereicherungsrechts beschäftigt. Nur darum soll es in diesem (Kurz-)Beitrag gehen.
A Aus den Entscheidungsgründen
Die Entscheidung interessiert nicht nur wegen der prominenten Streitteile, sondern auch deshalb, weil sie sich mit Kernfragen des Bereicherungsrechts beschäftigt. Nur darum soll es in diesem (Kurz-)Beitrag gehen.