A Die Bescheinigung gem Art 7 EuKoPfVO
Mit der Europäischen Kontenpfändungsverordnung (EuKoPfVO) (FN 1) wurde ein unionsrechtliches Verfahren zur Sicherung von Geldforderungen eines Gläubigers gegen einen Schuldner bei grenzüberschreitender Vollstreckung geschaffen.