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Mehrfache Aneinanderreihung von befristeten Dienstverhältnissen nach § 15 Abs 1 AZHG zulässig

EvidenzblattJudikaturRichard HargassnerÖJZ 2023/225ÖJZ 2023, 788 - 791 Heft 13 v. 13.9.2023

§§ 1, 4 KSE-BVG; § 15 AZHG

Die mehrfache Aneinanderreihung von nach § 15 Abs 1 AZHG abgeschlossenen befristeten Dienstverhältnissen eines Vertragsbediensteten, der nach dem KSE-BVG als UN-Militärbeobachter im Ausland tätig war, ist sowohl innerstaatlich als auch unionsrechtlich zulässig, ohne dass es einer jeweiligen gesonderten sachlichen Rechtfertigung bedarf.

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