Die Entscheidung des EuGH in der Rs kann als überraschende Wendung in der Thematik der vorzeitigen Rückzahlung von Verbraucherkrediten bezeichnet werden. Anders als noch in der Rs zur Verbraucherkredit-RL erkannte der EuGH zur Immobilienkredit-RL nunmehr, dass laufzeitunabhängige Kosten dem Kreditnehmer bei vorzeitiger Rückzahlung nicht zwingend aliquot zu erstatten sind. Dieser Beitrag befasst sich mit den Folgen der Entscheidung für die österr Rechtslage, die zwischenzeitlich bereits an die Rsp des EuGH in der Rs angepasst wurde.