Die Entmaterialisierung des Wertpapierrechts wird seit Jahrzehnten diskutiert und kürzlich durch die Einführung der digitalen Sammelurkunde in das DepotG fortentwickelt. Dennoch bestehen einige Zweifelsfragen zur Anwendbarkeit wertpapierrechtlicher Regelungen auf Datensätze im Allgemeinen und Blockchain-/DLT-Tokens im Besonderen. Der vorliegende Beitrag geht diesen Zweifelsfragen nach geltender Rechtslage nach.
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