Martin Trenker, ÖJA 2023/9, 190 unter www.rdb.at
Die Insolvenzanfechtung bezweckt im Wesentlichen den Ausgleich der "Nachteile", welche die anfechtbare Handlung für die Befriedigungsaussichten der Gläubiger bewirkt hat (§ 39 IO).
Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.