vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anbieter eines Teilnehmerverzeichnisses muss Suchmaschinen über einen Löschungsantrag der betroffenen Person informieren

EuGH-EntscheidungenJudikaturHans Peter LehoferÖJZ 2022/170ÖJZ 2022, 1238 - 1239 Heft 23 und 24 v. 2.12.2022

1. Art 12 Abs 2 RL 2002/58/EG idF RL 2009/136/EG iVm Art 2 Abs 2 lit f dieser RL und Art 95 DSGVO ist dahin auszulegen, dass die "Einwilligung" - iSv Art 4 Nr 11 DSGVO - des Teilnehmers eines Telefondienstanbieters erforderlich ist, damit die personenbezogenen Daten dieses Teilnehmers in öffentlich zugänglichen Teilnehmerverzeichnissen und Telefonauskunftsdiensten aufgeführt werden können, die von anderen Anbietern veröffentlicht werden, wobei diese Einwilligung entweder gegenüber dem betreffenden Telefondienstanbieter oder gegenüber einem dieser anderen Anbieter erteilt werden kann.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!