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Annexzuständigkeit bei Verfügungen über die Insolvenzmasse durch den Schuldner Anmerkung zu OGH 8. 4. 2022, 17 Ob 12/21w

ForumAufsatzChristian LindÖJZ 2022/171ÖJZ 2022, 1239 - 1241 Heft 23 und 24 v. 2.12.2022

Art 6 Abs 1 EuInsVO 2015 ordnet die internationale Zuständigkeit der Gerichte des Eröffnungsstaats für alle Klagen an, die unmittelbar aus dem Insolvenzverfahren hervorgehen und in engem Zusammenhang damit stehen.

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