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Verbesserter Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturChristoph BrennÖJZ 2021/27ÖJZ 2021, 203 - 204 Heft 4 v. 9.2.2021

Die drohende rechtswidrige Verletzung eines Geschäftsgeheimnisses durch dessen Offenlegung begründet einen Unterlassungsanspruch. Bestimmte Informationen sind dann ein Geschäftsgeheimnis, wenn sie a) geheim sind, b) einen kommerziellen Wert haben und c) durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen geschützt werden. Der Quellcode eines Computerprogramms kann ein Geschäftsgeheimnis sein.

4 Ob 182/20y

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