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Ex auf ein sonstiges Vermögensrecht: Werbespot ist nicht pfändbar

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturChristoph BrennÖJZ 2021/169ÖJZ 2021, 1119 Heft 23 und 24 v. 30.11.2021

Entscheidendes Kriterium für die Zulässigkeit des exekutiven Zugriffs auf ein sonstiges Vermögensrecht ist dessen exekutive Verwertbarkeit. Diese setzt prinzipiell voraus, dass das Recht - wenigstens seiner Ausübung nach - übertragen werden kann. Nicht verwertbar sind aber Rechte, deren Ausübung nur für den Verpfl wirtschaftlich sinnvoll ist. Dies gilt etwa für einen Werbespot für Produkte des Verpfl.

3 Ob 171/21z

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