Die Inanspruchnahme der Garantie mit in einem E-Mail entsprechenden Anhang ist der in den Garantiebedingungen vereinbarten Faxübermittlung nicht gleichwertig.
8 Ob 109/20t
Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Die Inanspruchnahme der Garantie mit in einem E-Mail entsprechenden Anhang ist der in den Garantiebedingungen vereinbarten Faxübermittlung nicht gleichwertig.
8 Ob 109/20t
Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.