Auch bei unverschuldeter Versäumung der Frist von 15 Monaten zur Geltendmachung eines Anspruchs auf Leistung für dauernde Invalidität in der Unfallversicherung erlischt dieser Anspruch. Die 15-Monats-Klausel verstößt weder gegen § 864a ABGB noch gegen § 879 Abs 3 ABGB.
7 Ob 115/21v