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Kosten grenzüberschreitender Gesundheitsversorgung können auch ohne Anschluss an die Pflichtkrankenversicherung zu ersetzen sein

EuGH-EntscheidungenJudikaturAndreas KuminÖJZ 2021/139ÖJZ 2021, 1130 - 1131 Heft 23 und 24 v. 30.11.2021

Personen, die eine Rente nach den Rechtsvorschriften eines MS beziehen und denen nach Art 24 VO (EG) 883/2004 ein Anspruch auf die Gewährung von Sachleistungen seitens ihres Wohnsitzstaats für Rechnung des erstgenannten MS zusteht, ohne dass sie in diesem ersteren MS über eine Pflichtkrankenversicherung verfügen, können als "Versicherte" iSv Art 7 Abs 1 und Art 3 lit b Z i RL 2011/24/EU unter Berufung auf diese RL die Erstattung der Kosten für eine grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung verlangen, die sie in einem dritten MS erhalten haben.

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