COVID-19: Keine VfGH-Zuständigkeit für Haftprüfungsanträge gegen eine Quarantäneverpflichtung
Der VfGH hat Haftprüfungsanträge gem Art 6 Abs 1 PersFrSchG 1988 zurückgewiesen.
Die Haftprüfungsanträge zur dem ASt drohenden bzw ihm unmittelbar durch V auferlegten Quarantäne sind mangels Zuständigkeit des VfGH zurückzuweisen, wobei offen bleiben kann, ob die hier in Rede stehende Quarantäne als Freiheitsentziehung iS des (Art 5 EMRK bzw des) PersFrSchG 1988 zu qualifizieren ist.