Der Auskunftsanspruch Dritter nach dem ECG: Jetzt auch gegenüber Access-Providern? Anmerkung zu OGH 6 Ob 226/19g (FN 1)
Einleitung
Im zugrundeliegenden Fall verlangte die Kl von der Bekl - einem Webmail-Dienst - die Bekanntgabe persönlicher Daten eines Nutzers zu Zwecken der Identitätsfeststellung nach § 18 Abs 4 ECG.