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Zustandsbedingter Putativnotwehrexzess steht Unterbringung nicht entgegen

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturEckart RatzÖJZ 2021/8ÖJZ 2021, 46 Heft 1 v. 22.12.2020

Dass sich der Täter wegen seiner (die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden) Abartigkeit von höherem Grad eine Notwehrsituation einbildet, hindert die Unterbringung nach § 21 Abs 1 StGB nicht.

11 Os 76/20s

Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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