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Ersatzanspruch gegen den Erwachsenenvertreter

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2021/130ÖJZ 2021, 855 Heft 18 v. 14.9.2021

Die Pflichten eines Erwachsenenvertreters zur Wahrung und Förderung des Wohls des Betroffenen bezwecken ausschließlich den Schutz des Betroffenen und umfassen nicht bloße Reflexwirkungen auf das Vermögen Dritter (hier: Vermögensnachteil einer Betreuungseinrichtung in Höhe der entgangenen Kostenübernahme wegen verspäteter Antragstellung für Sozialleistungen).

1 Ob 52/21k

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