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Benützung eines Wegs zu Erholungszwecken

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturRichard HargassnerÖJZ 2021/129ÖJZ 2021, 854 - 855 Heft 18 v. 14.9.2021

Eine Grunddienstbarkeit muss der vorteilhafteren oder bequemeren Benützung des herrschenden Grundstücks dienen. Der Vorteil muss aber nicht die Bodennutzung betreffen.

9 Ob 32/21b

Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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