vorheriges Dokument
nächstes Dokument

EV aufgrund ausländischen Schiedsverfahrens

EvidenzblattJudikaturRonald RohrerÖJZ 2020/44ÖJZ 2020, 312 - 314 Heft 7 v. 30.3.2020

§ 387 Abs 2 EO (Art 1 New Yorker Übereinkommen 1958); § 381 EO

§ 387 Abs 2 EO ist jedenfalls dann anwendbar, wenn das Hauptverfahren im Ausland (hier: Brasilien) anhängig ist und die dort getroffene Entscheidung in Österreich anerkannt und vollstreckt wird.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!