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Uneinigkeit der Liquidatoren: Gerichtliche Abberufung aus wichtigem Grund?

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturHerbert PainsiÖJZ 2020/171ÖJZ 2020, 1116 - 1117 Heft 23 und 24 v. 30.11.2020

Die Zulässigkeit des (außerstreitigen) Rechtswegs für die Entscheidung über den Antrag auf Abberufung eines Liquidators aus wichtigem Grund nach § 147 UGB ist auch unter der Voraussetzung gegeben, dass der ASt und der Antragsgegner (AG) für Streitigkeiten aus dem Gesellschaftsverhältnis die Entscheidung durch ein Schiedsgericht vorgesehen haben.

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