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Gem § 4 HeimAufG zulässige Freiheitsbeschränkung durch Einzelisolierung im Altersheim (trotz negativer COVID-19-Tests)

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturHelge HochÖJZ 2020/172ÖJZ 2020, 1117 - 1118 Heft 23 und 24 v. 30.11.2020

In einer Einrichtung mit betagten Bewohnern (und einem damit erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf nach einer COVID-19-Infektion) kann die Einzelisolierung eines Bewohners eine gem § 4 HeimAufG zulässige Freiheitsbeschränkung sein, wenn die Zuverlässigkeit der (negativen) Testergebnisse des Bewohners (hier: eines "evidenten Risikoträgers") nur 32 - 63 % beträgt.

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