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Aufteilungsverfahren und Anmeldung im Insolvenzverfahren

EvidenzblattJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2020/146ÖJZ 2020, 1024 - 1027 Heft 22 v. 16.11.2020

§§ 81 ff EheG; § 1 IO

Durch die Zurücknahme des in der Insolvenz des anderen Ehegatten (zum Geldwert) angemeldeten "Aufteilungsanspruchs" (Forderungsanmeldung) wird das laufende Aufteilungsverfahren nicht zur Gänze beendet.

1 Ob 235/19v

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