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Warnpflicht des Reiseveranstalters für Urlaubseinkäufe

EvidenzblattJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2020/145ÖJZ 2020, 1022 - 1024 Heft 22 v. 16.11.2020

§ 1295 ABGB

Händler, mit denen ein Reisender im Urlaubsort Kaufverträge abschließt, sind keine Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters. Allerdings kann im Einzelfall (zB bei Kenntnis von besonders manipulativen Verkaufsstrategien) eine vertragliche Nebenpflicht aus dem Reiseveranstaltungsvertrag bestehen, bestimmte Verkaufsveranstaltungen nicht zu empfehlen oder die Reisenden vor diesen zu warnen.

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