Für den Begriff der offenkundigen Dienstbarkeit ist es wesentlich, ob man vom dienenden Grundstück aus bei einiger Aufmerksamkeit Einrichtungen oder Vorgänge wahrnehmen kann, die das Bestehen einer Dienstbarkeit vermuten lassen. Wenn aufgrund der örtlichen (hier ersichtliche Dampfröhren, die von Kellerrohren eines Presshauses ausgehen) Gesamtsituation Bedenken gegen die Vollständigkeit des Grundbuchstands bestehen müssen, ist von einer Nachforschungspflicht der Käufer des dienenden Grundstücks auszugehen.