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Nicht ernst genommene und daher marktschreierische Anpreisung ist nicht irreführend

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturChristoph BrennÖJZ 2020/103ÖJZ 2020, 689 Heft 14 und 15 v. 15.7.2020

Eine marktschreierische Anpreisung ist eine nicht ernst genommene, bloß reklamehafte Übertreibung, die jedermann den sogleich erkennbaren Eindruck vermittelt, es handle sich nur um eine ohne Anspruch auf Glaubwürdigkeit und Gültigkeit gemachte Anpreisung. Beruht die Anpreisung auf einem sachlich nachprüfbaren Tatsachenkern und wird sie von den Werbeadressaten ernst genommen, so ist sie bei Unrichtigkeit des Tatsachenkerns zur Irreführung geeignet.

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