Im zweiten Halbjahr 2018 hatte Österreich zum dritten Mal nach 1998 und 2006 die EU-Ratspräsidentschaft inne. Aus rechtlicher Sicht ergaben sich auch dieses Mal etliche interessante Fragen. Neben den ersten Rechtsstaatlichkeitsverfahren gegen zwei Mitgliedstaaten, Komitologieanpassung und der Frage, wie Solidarität auszulegen ist (gerade im Migrationsbereich), hat natürlich der Brexit eine große Rolle gespielt.