Kapitel 8 Abschnitt F ("Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Investoren und Staaten") des am 30. 10. 2016 in Brüssel unterzeichneten umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen Kanada einerseits und der EU und ihren MS andererseits ist mit dem Primärrecht der EU vereinbar.
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