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Der Mechanismus zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten im Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA) ist mit EU-Primärrecht vereinbar

EuGH-EntscheidungenJudikaturHans Peter LehoferÖJZ 2019/81ÖJZ 2019, 695 - 696 Heft 14 und 15 v. 16.7.2019

Kapitel 8 Abschnitt F ("Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Investoren und Staaten") des am 30. 10. 2016 in Brüssel unterzeichneten umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen Kanada einerseits und der EU und ihren MS andererseits ist mit dem Primärrecht der EU vereinbar.

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