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OLG Wien als HöchstG

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturEckart RatzÖJZ 2019/114ÖJZ 2019, 694 - 695 Heft 14 und 15 v. 16.7.2019

§ 91 GOG findet mangels eines dem OLG Wien "übergeordneten" GH dort, wo es nach § 16a Abs 1 Z 1 StVG entscheidet, keine Anwendung.

12 Fss 1/19x

Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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