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Fortlaufshemmung der Verjährung für angemeldete Ansprüche des Handelsvertreters

EvidenzblattJudikaturChristoph BrennÖJZ 2019/81ÖJZ 2019, 552 - 555 Heft 12 v. 11.6.2019

§ 18 Abs 3 HVertrG (§§ 8 und 11 HVertrG; § 886 ABGB)

Eine Anspruchs-Anmeldung durch den Handelsvertreter - mit der Wirkung der Fortlaufshemmung der Verjährung - kommt nicht nur für solche nachvertraglichen Ansprüche in Betracht, die aus (bei Auflösung des Handelsvertretervertrags) bereits abgeschlossenen Geschäften resultieren, sondern darüber hinaus auch für Provisionsansprüche nach § 11 HVertG.

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