vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Gerichtsstand für eine Klage gegen die KG besteht auch gegen den Komplementär

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturChristoph BrennÖJZ 2019/74ÖJZ 2019, 472 - 473 Heft 10 v. 13.5.2019

Der für die Verbindlichkeiten der KG persönlich haftende Komplementär kann für vertragliche Ansprüche gegen die Gesellschaft - so wie die KG - am Gerichtsstand des Erfüllungsorts in Anspruch genommen werden.

4 Ob 212/18g

Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!