Die Klausel in den AGB eines Kreditinstituts, ein Antrag auf ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen ("Basiskonto") werde abgelehnt, wenn der Verbraucher ein bestehendes Zahlungskonto in Österreich hat, ist als intransparent unzulässig, weil etwa dann nicht abgelehnt werden darf, wenn dieses Konto wegen Insolvenzeröffnung, Pfändung eines Gläubigers, kontokorrentmäßiger Verrechnung oder Aufrechnung durch die kontoführende Bank blockiert ist.