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"Papamonat" auch für eingetragenen RA

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturHelge HochÖJZ 2019/77ÖJZ 2019, 475 Heft 10 v. 13.5.2019

Ein RA ist nicht verpflichtet, auf die Ausübung der Rechtsanwaltschaft zu verzichten (§ 34 Abs 1 Z 3 RAO), um den Familienzeitbonus (sog "Papamonat") beanspruchen zu können. Entscheidend ist die nach außen in Erscheinung tretende Nichtausübung der Tätigkeit als RA.

10 Ob S 111/18y

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