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§ 9 Abs 3 ZustG auch auf Besch anzuwenden

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturEckart RatzÖJZ 2019/80ÖJZ 2019, 477 Heft 10 v. 13.5.2019

Die aus § 80 Abs 2 StPO idF vor BGBl I 2004/19 übernommene Einschränkung in § 82 Abs 2 StPO erweist sich zufolge zwischenzeitiger Änderung des § 9 ZustG als nachträglich planwidrig zu weit und ist daher um den Verweis auf diese Heilungsmöglichkeit teleologisch zu reduzieren.

13 Os 152/18d

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